Ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 können Kinder ausschließlich über die Kitaplatz-Bedarfsanmeldung des Bürgerserviceportals der Gemeinde Rückersdorf angemeldet werden: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/rueckersdorf/bsp_kita_anmeldung
Das Reservieren von Plätzen ist daher nicht mehr möglich.
Wir laden Sie jedoch sehr gerne ein uns und unsere Einrichtung kennenzulernen.
Für einen entsprechenden Kennenlern-Besuch nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Da unsere Einrichtung „nur“ aus zwei Gruppen besteht, haben wir jedes Kindergartenjahr nur eine sehr begrenzte Anzahl freier Plätze für Neuaufnahmen. Leider können wir nicht jedem Wunsch nach einer Aufnahme in unserer Einrichtung nachkommen. Um den Verteilungsprozess so fair und transparent wie möglich zu gestalten, sind im Folgenden die wichtigsten Kriterien aufgeführt, die bei der Entscheidung ausschlaggebend sind.
– Durch ein Kennenlernen im persönlichen Gespräch wird aus pädagogisch fachlicher Sicht entschieden, ob das Kind für unsere Einrichtung geeignet ist (diese Entscheidungen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht offengelegt).
– Wir legen Wert darauf, dass die Familien sich mit dem integrativen Gedanken der Arbeit identifizieren und den besonderen Status der Arbeit mit Kindern mit erhöhtem Förderbedarf anerkennen. Das beinhaltet auch gewisse Unterschiede in der pädagogischen Arbeit im Vergleich zu nicht-integrativen Einrichtungen wie bspw. strengere Regelungen im Umgang mit erkrankten Kindern.
– Weiterhin legen wir Wert darauf, dass die Familien sich mit unserem Konzept auseinander gesetzt haben und mit unseren Werten und Ansichten übereinstimmen.
– Familien, welche rassistische und antisemitische Gedanken vertreten, werden in unserer Einrichtung nicht aufgenommen.
Folgende Kriterien der Kinder führen dazu, dass sie vorranging bei der Platzvergabe behandelt werden:
– Kinder mit Behinderung/ erhöhtem Förderbedarf, die aufgrund von Eingliederungshilfe einen Integrativplatz benötigen (Voraussetzung: freier Integrativplatz ist gegeben)
– Kinder, deren Geschwister die Einrichtung aktuell besuchen oder in der Vergangenheit besucht haben
– Kinder mit erhöhtem Förderbedarf auch ohne Eingliederungshilfe (kein Integrativplatz)
– Kinder, deren Wohnsitz in Rückersdorf ist (Bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf ist dieses Kriterium zweitrangig)
Weitere Kriterien für die Vergabe der Hortplätze:
– Tatsächlicher Betreuungsbedarf bei Schulkindern (pädagogisch fachliche Einschätzung – wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht offengelegt)
– Geschwisterkind besucht den Kindergarten